Durch Veränderungen und verschiedene Lebensereignisse, wie beispielsweise die Geburt eines Geschwisterkindes, die Trennung der Eltern, den Wechsel vom Kindergarten in die Schule, den Verlust oder Tod eines wichtigen Menschen usw. können Kinder und Jugendliche in Krisen geraten. Die engeren Bezugspersonen (z. B. Lehrer, Freunde oder Verwandte) nehmen wahr, dass sich das Kind bzw. der/die Jugendliche in seinen/ihren Gefühlen, Gedanken und Verhaltensweisen über eine längere Dauer verändert hat und darunter leidet. Bei diesen oder ähnlichen Belangen kann Psychotherapie hilfreich sein und in Anspruch genommen werden.
Im Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien gibt es manchmal Situationen, die so knifflig und verzwickt erscheinen, dass sie allein kaum zu lösen sind. Genau dann möchte ich als unabhängige, Ansprechpartnerin hilfreich sein.
Als Jugendliche(r) ab 15 Jahre kannst du dich zunächst auch ohne Eltern an mich wenden.
Anlass einen Psychotherapeuten aufzusuchen, kann sein:
Zum Erstgespräch in der Praxis ist das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte nötig. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich. Am Anfang gibt es sogenannte „Sprechstunden“ und „probatorische Sitzungen“, in denen wir uns kennenlernen und gemeinsam klären, ob eine Therapie als geeignete Behandlungsform sinnvoll ist und die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Hinweis: Zu diesem Zweck sind bereits erhobene Befunde von Fachärzten (aus Kliniken, Ambulanzen) und Therapeuten (wie Psychotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) sowie Aufzeichnungen von Lehrer- oder Erziehergesprächen, das gelbe Untersuchungsheft und Zeugnisse in Kopie hilfreich.
Im Anschluss an die „Probatorik“ wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt und nach der Genehmigung beginnt die Therapie. Dafür wird eine Behandlungsplan erstellt. Alle Schritte der Verhaltenstherapie werden im persönlichen Gespräch ausführlich erklärt.
Der symptomatische Leidensdruck soll mithilfe alltagstauglicher und konkreter Lösungen vermindert werden.
Darüber hinaus liegt das Augenmerk auch auf einer engen Einbeziehung der Familie, denn oftmals kennen Eltern ihre Kinder am besten und sind ihre wichtigsten Bezugspersonen.
Eine Beteiligung des Umfeldes kann sinnvoll sein, kommt aber erst in Frage, wenn ein schriftliches Einverständnis (Schweigepflichtentbindung) vorliegt.
Wie lange eine Therapie insgesamt dauert, ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Sitzung erfordert zeitlich etwa 50 min.
Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine psychotherapeutische Behandlung angebracht ist. Ist das Kind/der Jugendliche privat krankenversichert oder bei der Beihilfe, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach der Kostenübernahme.